Zusatzversorgung: 2. Schicht der Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge

Aals weiterer wichtiger Baustein neben gesetzlicher Rente und privater Altersvorsorge

Die Rente vom Chef mit Unterstützung von "Vater Staat"

Die betriebliche Altersvorsorge war bisher eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Mit der Rentenreform, dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge,  haben Arbeitnehmer seit dem 01.01.2002 einen gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge und damit ihre Möglichkeiten zur Altersvorsorge deutlich verbessert. Die betriebliche Altersvorsorge erfolgt in Form einer Entgeltumwandlung und wird staatlich gefördert.

Entgeltumwandlung liegt immer dann vor, wenn Teile des bisher gezahlten Arbeitslohnes nicht als Barlohn ausgezahlt werden, sondern als Beiträge zum Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung dienen. Sie vereinbaren mit Ihrem Arbeitgeber, dass er Teile Ihres Bruttogehalts direkt in Beiträge für eine betriebliche Altersversorgung umwandelt, die zum Aufbau einer Altersversorgung verwendet werden. Die betriebliche Altersvorsorge wird also aus dem Bruttoeinkommen finanziert und bietet daher zusätzliche Steuervorteile und Sparmöglichkeiten bei den Sozialabgaben.

Eine Betriebliche Altersvorsorge kann über fünf verschiedene Durchführungswege aufgebaut und gestaltet werden.

  • Direktzusage
  • Unterstützungskasse
  • Pensionskasse
  • Direktversicherung
  • Pensionsfonds

Diese unterscheiden sich insbesondere durch die Art der Vermögensansammlung und die Möglichkeiten der Anlage von Beiträgen. Die Beiträge sind im Rahmen gewisser Höchstgrenzen steuer- und sozialversicherungsfrei ansparbar. Dafür werden aber die Auszahlungen voll einkommenssteuer- und sozialversicherungspflichtig. Jedoch sind in der Regel die Steuersätze im Alter niedriger. Abhängig vom ausgewählten Durchführungsweg können in Zukunft bis zu 30% des angesparten Kapitals einmalig bei Auszahlungstermin zur freien Verfügung entnommen werden oder eine lebenslange Rentenzahlung vereinbart werden.  Alle Produkte der betrieblichen Altersvorsorge sind per Gesetz vor der Verwertung im Rahmen des Arbeitslosengeldes II (Hartz IV) vollständig geschützt. Desweiteren wurde die Portabilität für die betriebliche Altersvorsorge deutlich verbessert, d.h. die Mitnahmemöglichkeit des Vertrages bei einem Arbeitgeberwechsel wurde festgeschrieben.

Warum ist die betriebliche Altersvorsorge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber interessant?

Arbeitnehmer – Steuer- und Sozialabgabenersparnis nutzen!

Eine betriebliche Altersversorgung ist für alle Arbeitnehmer interessant, die Steuervorteile und Sparmöglichkeiten bei den Sozialabgaben nutzen und ihren verdienten Ruhestand ohne finanzielle Sorgen genießen möchten.

Arbeitgeber – Senkung der Lohnnebenkosten ohne eigenen Aufwand!

Mit der Einführung der betrieblichen Altersvorsorge können Arbeitgeber, den seit 01.01.2002 bestehenden Rechtsanspruch Ihrer Mitarbeiter erfüllen, Ihre Lohnnebenkosten senken und gleichzeitig Ihren Mitarbeitern helfen, ihre Rentenlücke zu schließen. Durch die arbeitnehmerfinanzierte Entgeltumwandlung entsteht für den Arbeitgeber kein zusätzlicher finanzieller Aufwand, da der Mitarbeiter die Beiträge durch Umwandlung von seinem Bruttogehalt zahlt. Die Erfüllung des Rechtanspruchs bietet für den Arbeitgeber nicht nur finanzielle Vorteile, Einsparungen bei den Sozialabgaben, sondern auch einen Wettbewerbsvorteil. Denn Mitarbeitermotivation und Imageförderung Ihres Unternehmens sind das größte Kapital, insbesondere in Zeiten verschärften Wettbewerbs. Motivieren Sie Ihre Mitarbeiter oder belohnen Sie die Betriebstreue von qualifizierten Mitarbeitern durch eine Gehaltserhöhung in Form einer arbeitgeberseitig finanzierten betrieblichen Altersvorsorge und sparen Sie dauerhaft die Lohnnebenkosten.

Dank der staatlichen Förderung bietet die betriebliche Altersvorsorge zudem Vorteile wie kaum eine andere Vorsorgemaßnahme – sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Lassen Sie uns gemeinsam prüfen von welchem optimalen Konzept Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber profitieren.

Um herauszufinden, welche Vorteile Ihnen die betriebliche Altersvorsorge bietet, sollten Sie unbedingt einen Termin mit einem unserer Fachberater im Bereich Altersvorsorge vereinbaren. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, sich kostenlos ein unabhängiges, maßgeschneidertes Angebot erstellen zu lassen.

Die fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge:

Direktzusage
Mit der Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber, dem Beschäftigten oder sogar dessen Angehörigen, nach Ende des Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen zu gewähren. Das war bisher die in Deutschland am weitesten verbreitete Form der Betrieblichen Altersversorgung. Träger der Versorgung ist das Unternehmen, da die Zahlungen im Leistungsfall aus betriebliche Mitteln finanziert werden. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer leisten keine eigenen Beiträge. Eine staatliche Förderung bekommen sie deshalb nur, wenn sie neben dieser Zusage eine zusätzliche Altersvorsorge betreiben.

Unterstützungskasse
Die Unterstützungskasse ist formal eigenständig, also nicht im Unternehmen eingegliedert. Der Arbeitgeber wird Mitglied in der Unterstützungskasse und zahlt den von Ihrem Bruttogehalt einbehaltenen Betrag an die U-Kasse. Um die Versorgungsleistungen zu finanzieren, erhält die U-Kasse daher von einem oder mehreren Unternehmen Zuwendungen. Die im individuellen Leistungsplan zugesicherte Renten- oder Kapitalzusage wird durch die Unterstützungskasse über eine Rentenversicherung oder Kapital-Lebensversicherung abgesichert.
Bezüglich der staatlichen Förderung gilt das Gleiche wie bei der Direktzusage. Die Umwandlung kann sowohl aus dem laufenden Gehalt als auch aus Sonderzahlungen erfolgen.

Pensionskasse
Die Pensionskasse ähnelt der Direktversicherung sehr. Sie ist gewissermaßen eine Versicherung, die von einem oder mehreren Unternehmen getragen wird. In der Pensionskasse sind die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer selbst Mitglieder und leisten Beiträge, die eventuell durch Beiträge des Arbeitgebers ergänzt werden. Sie wird in den meisten Fällen in der Rechtsform eines "Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit" betrieben. Dies bedeutet, dass beteiligte Arbeitnehmer darauf verzichten, dass die betreffende Pensionskasse Gewinn erwirtschaftet. Deshalb können Pensionskassen günstigere Tarife als herkömmliche Versicherer anbieten.

Direktversicherung
Die Direktversicherung ist eine besondere Form der Lebensversicherung, die der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer für seine Arbeitnehmer abschließt. Bezugsberechtigt sind der Beschäftigte oder seine Hinterbliebenen. Die Finanzierung erfolgt formal durch Beiträge des Arbeitgebers, der diese als Personalaufwand steuerlich geltend machen kann. In den meisten Fällen beteiligt sich der Arbeitnehmer durch eine Gehaltsumwandlung.

Pensionsfonds
Eine in jeder Hinsicht sehr flexible Form der Betrieblichen Altersvorsorge ist der Pensionsfonds. Er unterscheidet sich von der Pensionskasse in der freien Wahl der Geldanlageformen, steht aber auch hier unter Aufsicht des Staates, der die Sicherheit der Anlagestrategie überprüft. Die bevorzugte steuerliche Behandlung (Steuerfreiheit der Beiträge) wird teilweise durch eine Besteuerung des Ertragsteils der Rente aufgewogen. Der Aktienanteil eines Pensionsfonds ist zumeist höher als bei anderen Versorgungseinrichtungen. Daraus resultieren Renditechancen, aber auch die Gefahr von Verlusten. Ihr Arbeitgeber muss jedoch dafür einstehen, dass Ihnen im Versorgungsfall die Beitragssumme zur Verfügung steht.

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