Zusatzversorgung: 2. Schicht der Altersvorsorge

Riester Rente – Staatlich geförderte Altersvorsorge

Mit Zulagen und Steuerentlastungen will der Staat Versorgungslücken schließen helfen

Nie hat der Staat sich stärker an der privaten Altersvorsorge beteiligt: Der Staat fördert seit 2002 unter bestimmten Bedingungen die private Altersvorsorge mit finanziellen Zuschüssen und mit Extra-Steuerersparnissen. Das macht das notwendige Sparen für später bedeutend einfacher, lohnender und zuverlässiger. Durch Zulagen und Steuerersparnisse möchte der Staat die Bevölkerung zur zusätzlichen individuellen Altersabsicherung motivieren.

Die Riester Rente ist sicher und attraktiv. Insbesondere Familien mit Kindern und niedrige Einkommensgruppen profitieren von der steuerlichen Förderung und den Zulagen in voller Höhe, sofern sie sich in der Lage sehen, monatlich vier Prozent des Bruttogehaltes zu sparen. Durch den verbesserten Sonderausgabenabzug ist die Riester Rente auch für Personen mit hohem Einkommen interessant.

Während des aktiven Arbeitslebens werden Beiträge in eine Rentenversicherung, eine betriebliche Altersvorsorge oder einen Fonds eingezahlt. Sie erhalten frühestens ab dem vollendeten 60. Lebensjahr oder mit dem Beginn der gesetzlichen Rentenzahlung, eine garantierte lebenslange zusätzliche Rente. Zum Rentenbeginn können Sie anstelle eines Teils der Rente auch eine einmalige Kapitalauszahlung beantragen. Möglich ist eine Auszahlung von bis zu 30 Prozent des bei Rentenbeginn zur Verfügung stehenden Kapitals.

Die Riester Rente wird zum einen durch Zulagen gefördert. Die Förderung beträgt 154 Euro für jeden Riester berechtigten Erwachsenen und 185 Euro für jedes Kindergeld berechtigte Kind. Die Grund- und Kinderzulagen müssen nicht mehr jährlich neu beantragt werden. Es genügt, der Versicherung einmalig den Auftrag zu erteilen. Wer jedoch keinen Antrag stellt, dessen Zulagen verfallen nach zwei Jahren. Damit Sie die maximale staatliche Förderung erhalten, müssen Sie jährlich einen einkommensabhängigen Eigenbetrag anlegen (4 % vom Vorjahres-Bruttoeinkommen), abzüglich der Ihnen zustehenden Zulagen. Der Mindesteigenbetrag beträgt 60 Euro pro Jahr.

Zum anderen wird die Riester Rente durch Steuervorteile gefördert. Der Gesetzgeber räumt einen jährlichen Freibetrag in Höhe von 2.100 Euro  ein. Bis zu dieser Grenze können die Beiträge in der Einkommenssteuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Das Finanzamt führt eine sogenannte Günstigerprüfung durch. Ist die Steuerersparnis größer als die Zulage, wird Ihnen die Differenz im Rahmen der Einkommenssteuererklärung ausgezahlt. 

Die spätere Rentenleistung im Alter ist mit einem individuellen Steuersatz voll zu versteuern. Dabei ist die steuerliche Belastung im Alter aber meist niedriger als im Berufsleben, da der individuelle Steuersatz während der Erwerbsphase in der Regel höher ist. Bei Tod vor Rentenbeginn kann das bis dahin angesparte Kapital auf einen förderfähigen Vertrag des Ehepartners übertragen werden. Wenn dieser keinen entsprechenden Vertrag hat, kann das gebildete Kapital auch ausgezahlt werden. Die erhaltenen Zulagen oder Steuerrückerstattungen werden nicht ausbezahlt, sondern an den Staat zurückgezahlt.

Die Riester Rente wird bei Arbeitslosigkeit im Gegensatz zu anderen Anlageformen nicht als Vermögen angerechnet („Hartz-IV-sicher“) und Rückgriffe von Gläubigern auf die eingezahlten Beiträge sind nicht möglich.  

Zusätzlich kann ein zinsloses Darlehen in Höhe von 10.000 Euro bis maximal 50.000 Euro aus dem angesparten Vermögen zum Kauf von selbst genutzten Wohneigentum entnommen werden. Die Voraussetzung hierfür ist, dass das entnommene Geld bis spätestens zum 65. Lebensjahr zurückgezahlt werden muss.

Alle, die eine private Zusatzvorsorge aufbauen wollen, sollten prüfen lassen, ob die Riester Rente interessant ist, schließlich ist sie das meistgeförderte Vorsorgeprodukt. Trotz des schlechten Images in der Öffentlichkeit gehört die Riester Rente derzeit zu den sicheren Anlageformen.

Bitte bedenken Sie, dass alle staatlich geförderten Altersvorsorgemodelle gewissen Bestimmungen unterliegen. Es gibt kein allgemeingültiges Patentrezept. Jede Alters- und Berufsgruppe, dazu noch unterschieden nach dem Familienstand, ihren individuellen Zielen und Prioritäten sowie ihren finanziellen Möglichkeiten bestimmen letztendlich die Art der Vorsorge und Absicherung.

Um herauszufinden, ob die Riester Rente für Sie geeignet ist oder welche Vorteile Ihnen andere Vorsorgeprodukte bieten können, sollten Sie unbedingt einen Termin mit einem unserer Altersvorsorge-Experten vereinbaren. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, sich kostenlos ein unabhängiges, maßgeschneidertes Angebot erstellen zu lassen.

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