Basisversorgung: 1. Schicht der Altersvorsorge

Rürup-Rente  (Basis-Rente) – Staatlich geförderte Altersvorsorge

Nutzen Sie die attraktiven Steuervorteile der Rürup-Rente!

Die Basis-Rente – auch bekannt als „Rürup-Rente“, ist ein staatlich gefördertes Altersvorsorgeprodukt mit lebenslanger Rentenzahlung und bietet eine sinnvolle Ergänzung oder Alternative zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Die im Januar 2005 neu eingeführte Basis-Rente (Rürup-Rente) bietet vorrangig Selbstständigen, Freiberuflern und Gutverdienenden die nicht pflichtversichert sind in der gesetzlichen Rentenversicherung die Möglichkeit, nun ebenfalls Steuern in der Beitragsphase zu sparen.

Im Prinzip funktioniert diese Form der Altersvorsorge ähnlich wie die gesetzliche Rentenversicherung. Sie erhalten ab dem 60. Lebensjahr eine zusätzliche lebenslange Rente und können die Beiträge steuerlich geltend machen. Die Rentenansprüche dürfen wie gesetzliche Rentenansprüche nicht übertragen, veräußert oder beliehen werden, sind nicht vererbbar und nicht kapitalisierbar.

Die staatliche Förderung der Basis-Rente (Rürup-Rente) besteht darin, dass die Beiträge zur Basis-Rente zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung im Rahmen eines Sonderausgabenabzugs steuerlich beim Finanzamt geltend gemacht werden können. Für das Jahr 2006 liegt der Sonderausgabenabzug bei maximal 12.400 Euro bei Alleinstehenden und 24.800 Euro bei Verheirateten. Der maximale Sonderausgabenabzug steigt um jährlich 400 Euro bzw. 800 Euro an, bis im Jahr 2025 der volle Sonderausgabenabzug in Höhe von 20.000 Euro bzw. 40.000 Euro erreicht ist.  

Leistungen aus der Basis-Rente sind – wie in der gesetzlichen Rentenversicherung – künftig grundsätzlich voll steuerpflichtig. Sie werden nachgelagert besteuert.

Die Beiträge sind ab 2025 nach einer schrittweisen Übergangsphase bis zur Höchstgrenze in vollem Umfang steuerabzugsfähig und die Renten ab 2040 in voller Höhe steuerpflichtig.

Im Gegensatz zu sonstigen Kapitalanlageformen besteht bei der Basis-Rente (Rürup-Rente) nicht die Gefahr, dass das Vorsorgekapital selbst bei Erreichen eines ungewöhnlich hohen Alters vorzeitig aufgezehrt ist. Desweiteren wird die Basis-Rente (Rürup-Rente) bei Arbeitslosigkeit im Gegensatz zu anderen Anlageformen nicht als Vermögen angerechnet („Hartz-IV-sicher“) und Rückgriffe von Gläubigern auf die eingezahlten Beiträge sind nicht möglich.

Wer sich für eine klassische Basis-Rente (Rürup-Rente) entscheidet, sollte sein Angebot mit einer hohen garantierten Rente wählen. Wer sich für ein fondsgebundenes Angebot entscheidet, sollte beachten, dass die Verzinsung nicht garantiert wird. Ebenso sollte man einen Vertrag mit dynamischen Beitragssteigerungen kritisch betrachten und möglicherweise sogar darauf verzichten, denn der Beitrag steigt Jahr für Jahr und die Höhe der Rendite ist nur schwer nachzuvollziehen. 

Vorteilhafter ist darüber nachzudenken, den Versicherungsschutz einer Basis-Rente (Rürup-Rente) beispielsweise um eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder Hinterbliebenenversorgung zu erweitern. Der besondere Vorteil ist hier, dass die Beiträge zur Risikoabsicherung ebenfalls steuermindernd geltend gemacht werden können.

Wir prüfen für Sie, welche Form der Überschussbeteiligung der Versicherer für die Beitragsphase und die Rentenphase anbietet. Lassen Sie sich von unseren Experten im Bereich Altersvorsorge beraten. Angestellte sollten vor Abschluss Alternativen prüfen, denn eine betriebliche Altersvorsorge oder die Riester-Rente könnten für Sie profitabler sein.

Um herauszufinden, ob die Basis-Rente (Rürup-Rente) für Sie geeignet ist oder welche Vorteile Ihnen andere Vorsorgeprodukte bieten können, sollten Sie unbedingt einen Termin mit einem unserer Altersvorsorge-Experten vereinbaren. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, sich kostenlos ein unabhängiges, maßgeschneidertes Angebot erstellen zu lassen.

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