Bausparvertrag – Flexibilität, Sicherheit und hohe Rendite!

Mit einem Bausparvertrag stehen Ihnen viele Wege für die Nutzung des Bausparguthabens offen. Ob Sie das Fundament für Ihr Eigenheim schaffen, Rücklagen für Umbau- und Modernisierungsarbeiten zur Wertsicherung Ihrer Immobilie bilden oder sich einfach nur Ihre Wünsche erfüllen ist Ihre persönliche Entscheidung. Empfehlenswert ist der Abschluss eines Bausparvertrages als Vorsorgemaßnahme immer, auch wenn Sie heute noch keine konkreten Pläne haben. Als Bausparer sind Sie äußerst flexibel, Sie halten sich die Möglichkeiten auch nach Vertragsabschluss offen, das zinsgünstige Bauspardarlehen in Anspruch zu nehmen oder den Bausparvertrag für Ihre Vermögensbildung als Sparvertrag zu nutzen. Bausparverträge dienen nicht nur als klassische Form zur Finanzierung einer Immobilie, sondern das Bausparen eignet sich auch als eine Sparform für alle die Ihr Geld sicher und rentabel anlegen wollen. Zusätzlich haben Sie bei einem Bausparvertrag Anspruch auf staatliche Förderung, wenn Sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten egal für welche Nutzungsform Sie sich entscheiden.

Bausparvertrag als Finanzierungsform
Mit einem Bausparvertrag können sich Baufinanzierer mittel- bis langfristig Eigenkapital für die Finanzierung der eigenen vier Wände ansparen und sich gleichzeitig den Anspruch auf ein zinsgünstiges und zinsstabiles Darlehen sichern. Der Bausparvertrag wird über eine bestimmte Bausparsumme abgeschlossen. Die Bausparsumme ist die Bezugsgröße für die Spar- und Tilgungsbeiträge und die Mindestansparung. Zunächst leisten Sie für eine gewisse Zeit Sparbeiträge und erhalten jährlich auf diese unter bestimmten Voraussetzungen eine staatliche Förderung, bis Sie einen Grundstock an Eigenkapital besitzen. In der Regel müssen, je nach Bauspartarif zwischen 30 und 50 % der Bausparsumme angespart werden. Die Höhe der Sparbeiträge bestimmen Sie selbst und damit auch den Zeitpunkt für die Auszahlung. Auf die eingezahlten Sparbeiträge erhalten Sie einen tariflich festgelegten Zinssatz, der für die gesamte Vertragslaufzeit gilt. Haben Sie die Mindestansparung oder die Mindestwartezeit erreicht, erfolgt eine Zuteilung Ihres Baussparvertrages. Ein jetzt abgeschlossener Bausparvertrag benötigt etwa 7 Jahre bis zur Zuteilungsreife. Nach der Zuteilung des Bausparvertrages haben Sie als Bausparer die Möglichkeit innerhalb von 4 Wochen ab Zuteilungsdatum zu erklären, ob Sie das Bauspardarlehen in Anspruch nehmen. Nehmen Sie die Zuteilung an erhält der Bausparer die Bausparsumme, bestehend aus seinem angesparten Guthaben einschließlich Zinsen und dem Bauspardarlehen, ausgezahlt. Danach beginnt die Darlehensphase und Sie zahlen monatliche Zinsen und Tilgungsraten, deren Höhe bei Vertragsabschluss festgelegt wurden. Der Vorteil eines Bausparkredites sind die von Vertragsbeginn an feststehenden geringen Darlehenszinsen unabhängig von den Zinsschwankungen des Kapitalmarktes.

Bausparvertrag als Sparform
Sie lehnen bei der Zuteilung den Anspruch auf das zinsgünstige Darlehen ab und lassen sich Ihr Bausparguthaben auszahlen, dann erhalten Sie für den Verzicht als Ausgleich einen Bonuszins ausgezahlt. Mit dem Zins, dem Bonus und der staatlichen Förderung erzielen Sie über einen Bausparvertrag unter bestimmten Voraussetzungen eine Top-Rendite von mehr als 6 Prozent. Derzeit bietet Ihnen keine andere risikolose Sparform mehr Rendite.

Bausparen lohnt sich insbesondere auch wegen der Zuschüsse, die es für die Finanzierungs- und Sparform gibt. Denn der Staat fördert das Bausparen während der Sparzeit gleich doppelt: mit Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage.

Wohnungsbau-Prämie: Der Staat zahlt für jährliche Sparbeiträge bis maximal 512 Euro (Alleinstehende) und 1.024 Euro (Verheiratete) 8,8 % Wohnungsbauprämie. Zusätzlich zu Ihren Guthaben-Zinsen erhalten Sie also maximal 45,06 bzw. 90,11 Euro dazu - Jahr für Jahr.

Einen Anspruch auf Wohnungsbau-Prämie haben Sie, wenn Sie
    • jährlich mindestens 50 Euro – hierzu zählen auch die Guthabenzinsen - auf Ihren Bausparvertrag einzahlen,
    • mindestens 16 Jahre alt sind (auch Schüler),
    • in der Bundesrepublik unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind,
    • und Ihr zu versteuerndes Einkommen nicht höher ist als 25.600 Euro bei Alleinstehenden und 51.200 Euro bei Verheirateten.

Der Gesetzgeber hat die Wohnungsbau-Prämie für Bausparverträge, die seit dem 1. Januar 2009 abgeschlossen werden, neu geregelt.

Alt: Sieben Jahre Bindungsfrist
Für Verträge, die bis Ende 2008 abgeschlossen und mit mindestens einem Betrag in Höhe der Regelsparrate bis zum 31. Dezember 2008 bespart wurden, gilt folgende Regelung: Nach einer siebenjährigen Bindungsfrist kann der Bausparer frei über sein Guthaben und die Wohnungsbau-Prämie verfügen. Er muss das Geld dann nicht zwingend für den Kauf, den Bau oder die Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum verwenden.

Neu: Wohnwirtschaftliche Zweckbindung
Für Bausparverträge, die seit dem 1. Januar 2009 abgeschlossen werden, ist die Prämien-Begünstigung dauerhaft an eine wohnwirtschaftliche Verwendung gebunden. Sollte der Sparer das Bausparguthaben nicht für den Kauf oder den Bau, die Modernisierung oder den Umbau einer selbst genutzten Wohnimmobilie verwenden, muss er die Prämie zurückzahlen.

Ausnahme für Sparer unter 25 Jahre
Eine Ausnahme von der dauerhaften Zweckbindung der Wohnungsbau-Prämie gilt für junge Leute unter 25 Jahre. Für sie bleibt es auch ab 2009 im Wesentlichen bei der flexiblen Verwendungs-Möglichkeit nach Ablauf der siebenjährigen Bindungsfrist.

Arbeitnehmersparzulage: 9 % Sparzulage jährlich zahlt der Staat für die Anlage vermögenswirksamer Leistungen auf einen Bausparvertrag pro Arbeitnehmer bis zu 480 Euro. Das zu versteuernde Einkommen für die Sparzulage darf jährlich maximal 17.900 Euro für Alleinstehende und 35.800 Euro für Verheiratete betragen. (Beachten Sie, dass es sich bei den Grenzen um Ihr zu versteuerndes Einkommen und nicht um Ihr Jahresbruttogehalt handelt, welches erheblich höher sein kann. Das Jahresbruttogehalt abzüglich der Werbungskosten, Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen und des Kinderfreibetrages ergibt Ihr zu versteuerndes Einkommen.)  

Auch bei der Arbeitnehmersparzulage ist auf die gesetzliche Bindungsfrist von 7 Jahren zu achten. Eine Verfügung über den Bausparvertrag innerhalb der Bindungsfrist muss zu wohnwirtschaftlichen Zwecken erfolgen. Trifft dies nicht zu oder erfolgt die Kündigung des Bausparvertrages vor Ablauf der Bindungsfrist, werden die Arbeitnehmer-Sparzulagen nicht gutgeschrieben.

Jeder Mensch hat Wünsche und Träume, ob es um den Kauf einer Immobilie, einen Urlaub oder den Kauf eines Autos geht, mit einem Bausparvertrag genießen Sie Flexibilität, Sicherheit und hohe Renditen. Nutzen Sie die derzeitige Niedrigzinsphase in Deutschland für den Abschluss eines Bausparvertrages und profitieren Sie von den Renditen und der staatlichen Förderung.

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