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Ruhestandsplaner

 

Ruhestandsplanung –
kein einfaches Thema


Der Ruhestand von heute ist ein anderer als noch vor
20 Jahren… es sind viele Herausforderungen zu meistern
und viele Fragen zu klären.

 Jetzt beraten lassen

 

 

Bei der Ruhestandsplanung denken viele an ihre Rente und legen dabei den Fokus auf die gesetzlichen Leistungen. Aber die heutige Generation 50plus hat eine deutlich längere  Lebenserwartung, somit ein erhöhtes Pflegerisiko, ist mit Niedrigzinsen konfrontiert und ist die „Generation der Erben“.

 

 

Was tun?

Sie könnten angesichts der Herausforderungen Berater konsultieren.
Nur wen fragen Sie was?
Wo finden Sie die richtigen Ansprechpartner?
Wer entwickelt für Sie ein Gesamtkonzept?

 

Die unkomplizierte Hilfe

Bei diesen Fragen ist der Ruhestandsplaner (HLA) der geeignete Ansprechpartner. Er synchronisiert Ihre Themen, bringt sie in ein Gesamtkonzept und entwickelt eine ganzheitliche Lösung. Bei Themenbereichen, die er rechtlich nicht behandeln darf, wird er Sie auf andere Berufszweige
verweisen, wie z. B. einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Notar. Jedoch haben Sie dann den großen Vorteil, bestens vorbereitet zu sein und die Gespräche souverän führen zu können.
Mit einem soliden Gesamtkonzept und einem kompetenten Ansprechpartner an Ihrer Seite – dem Ruhestandsplaner (HLA) – können Sie Ihrem Ruhestand entspannt entgegen sehen!

 

 

 

 

 

Mehr in einem persönlichen Gespräch erfahren


Die 7 Geheimnisse der Ruhestandsplanung


1. Auf hohe Rendite achten...

1. Auf hohe Rendite achten...

... denn der Ansparzeitraum ist ab einem gewissen Alter begrenzt und die Rentenphase oft länger als gedacht.

2. Infaltion berücksichtigen...

2. Infaltion berücksichtigen...

... denn diese hat einen maßgeblichen Einfluss auf die Kaufkraft Ihres Vorsorgevermögens und Ihrer Rente.

3. Pflegekosten einplanen...

3. Pflegekosten einplanen...

... denn mit zunehmendem Alter steigt die Wahrscheinlichkeit, pflegebedürftig zu werden.

4. Vollmachten erteilen...

4. Vollmachten erteilen...

... wenn Sie vermeiden möchten, dass im Falle einer Geschäftunfähigkeit Fremde über Ihr Wohlergehen bestimmen.

5. Sebstbestimmung bewahren...

5. Sebstbestimmung bewahren...

... in dem Sie eine Patientenverfügung festlegen.

6. Vermögen übertragen...

6. Vermögen übertragen...

... durch eine klare testamentarische Regelung, die eindeutig ist.

7. Erbschaftsteuer reduzieren...

7. Erbschaftsteuer reduzieren...

... mit cleveren Gestaltungsmöglichkeiten, so dass Ihre Nachkommen gut versorgt sind.


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