Kfz-Versicherung - Mobilität braucht Schutz!
Jedes Jahr ereignen sich über 4 Millionen Unfälle auf Deutschlands Straßen. Zum Glück bleibt es meistens bei Blechschäden, jedoch werden 440.000 Menschen pro Jahr verletzt und über 8.000 Menschen kommen bei Verkehrsunfällen ums Leben. Trotz Vorsicht und rücksichtsvoller Fahrweise lauern erhebliche Gefahren im Straßenverkehr und Unfälle lassen sich nicht immer vermeiden. Aus diesem Grund schreibt das Gesetz vor, dass der Halter eines Kraftfahrzeuges, welches am öffentlichen Verkehr teilnimmt, haftpflichtversichert sein muss.
Fahrzeug Versicherung
Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung in Deutschland und schützt den Halter eines Kraftfahrzeuges sowie den Fahrer im Schadensfall vor Schadensersatzansprüchen anderer Verkehrsteilnehmer im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme. Als Nachweis für eine Haftpflichtversicherung dient die Versicherungskarte (Doppelkarte), die bei der Anmeldung des Fahrzeuges vorliegen muss. Die Haftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab: die Reparatur oder den Wiederbeschaffungspreis für das Fahrzeug des Unfallgegners, Kosten für einen Mietwagen, Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder im Fall bleibender Gesundheitsschäden auch eine lebenslange Rente. Die Haftpflichtversicherung prüft die Ansprüche des Unfallgeschädigten, übernimmt im Fall eines berechtigten Anspruchs die Regulierung des Schadens und wehrt unberechtigte oder überhöhte Forderungen auch mit juristischen Mitteln ab. Die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen liegen bei 2,5 Millionen Euro für Personenschäden (maximal 7,5 Millionen Euro bei drei oder mehren Verletzten), 500.000 Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden. Schnell können die Forderungen des Unfallgeschädigten über die Mindestdeckungssummen hinausgehen, denn gerade bei Personenschäden ist die Höhe der Entschädigungsleistung schwer einzuschätzen. Sie als Unfallverursacher haften unbegrenzt mit Ihrem Einkommen und gesamten Vermögen, auch über die Mindestdeckungssummen hinaus. Aus diesem Grund empfehlen wir, auf möglichst hohe Deckungssummen zu achten. Der Beitragssatz zur Haftpflichtversicherung richtet sich u.a. nach der Art des Fahrzeugs, der Typenklasse, der unfallfreien Versicherungsjahre (Schadensfreiheitsklasse) und der Situation des Fahrzeughalters (Garagenwagen, Fahranfänger, Beamter u.s.w.).
Kaskoversicherung
Im Gegensatz zur Haftplichtversicherung - die Schäden an den Fahrzeugen der Unfallgegner deckt, sind bei der Kaskoversicherung - Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug versichert. Die Kaskoversicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Es wird hierbei zwischen Voll- und Teilkaskoversicherung mit unterschiedlichen Selbstbeteiligungsvarianten unterschieden.
Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung deckt nicht selbstverschuldete Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug gegen folgende Gefahren: Brand, Diebstahl, Sturm, Hagel, Überschwemmung, Blitzschlag, Glasbruch oder die Kollision mit Haarwild.
In den meisten Fällen wird die Teilkasko mit einer Selbstbeteiligung im Schadensfall abgeschlossen, um den Beitragsatz zu senken. Je höher der Selbstbehalt im Schadensfall ist, um so günstiger sind die zu zahlenden Versicherungsbeiträge.
Vollkaskoversicherung
Die Vollkaskoversicherung beinhaltet die Leistungen der Teilkasko. Darüber hinaus sind selbstverschuldete Unfallschäden am eigenen Fahrzeug mit versichert und die mutwillige Beschädigung von unbekannten Dritten (Vandalismusschäden wie z.B. zerkratzten Lack oder Schäden mit anschließender Fahrerflucht). Die Beiträge zur Vollkaskoversicherung hängen von der Typenklasse des Fahrzeugs und den schadenfreien Versicherungsjahren ab. Wird die Vollkaskoversicherung in Anspruch genommen – und zwar nicht für Teilkaskoschäden -, wird der Versicherungsvertrag zurückgestuft und die Prämie steigt im nächsten Jahr. Auch hier kann durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung im Schadensfall der Beitragssatz deutlich reduziert werden. Eine Vollkaskoversicherung ist vor allem bei dem Kauf von Neufahrzeugen zu empfehlen.
Eine Teilkasko- oder eine Vollkaskoversicherung sind für Sie als Fahrzeughalter eine sinnvolle Ergänzung. Darüber hinaus ist der Abschluss eines Kfz-Schutzbriefes, einer Insassen-Unfallversicherung und einer Verkehrsrechtschutzversicherung auf jeden Fall eine Überlegung wert.
Die Unterschiede der Beiträge und Leistungen in der Kfz-Versicherung sind sehr groß. Hier sollten Sie sich eingehend informieren, denn bei der richtigen Wahl Ihrer Kfz-Versicherung können Sie viel Geld sparen. In der Regel sind Kfz-Versicherungen fast ausschließlich Jahresverträge mit Hauptfälligkeit zum 01. Januar eines Jahres. Möchten Sie den Versicherer wechseln, müssen Sie einen Monat vor Ablauf des Vertrages, bis spätestens 30. November kündigen. Bei einer Beitragserhöhung oder bei einer Neuanmeldung/Ummeldung Ihres Fahrzeuges haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Gerne erstellen wir für Sie einen Beitragsvergleich!
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