Altersvorsorge
Warum soll ich mich um meine Altersvorsorge kümmern?
Sich um die eigene Altersvorsorge zu kümmern wird immer wichtiger, denn die gesetzliche Rente steht vor einem großen Problem. Die Bevölkerung hat zwar registriert, dass zukünftig die gesetzlichen Renten sinken und die Lebenserwartung steigen wird, jedoch wird das Ausmaß und die Folgen dramatisch unterschätzt. Denn die Zahl der Beitragszahler in die gesetzliche Rentenkasse nimmt immer weiter ab, gleichzeitig steigt die Zahl der Rentner an. Ein Ende der Entwicklung ist nicht in Sicht und erhebliche Leistungseinschränkungen sind schon jetzt die Folge. Eigenverantwortung ist heute wichtiger denn je – wenn Sie Ihr Leben im Ruhestand genießen und finanziell gut versorgt sein wollen, müssen Sie rechtzeitig selbst vorsorgen.
Die Altersvorsorge in Deutschland baute bisher traditionell auf den drei Säulen auf: gesetzliche Altersvorsorge, betriebliche Altersvorsorge und private Altersvorsorge. Da die Bevölkerung in Deutschland immer älter und zudem immer weniger Kinder geboren werden, ist eine Reform der gesetzlichen Sozialversicherungssysteme unausweichlich geworden.
Mit der Rentenreform 2004 möchte der Staat, dass die Sozialversicherungssysteme wieder finanzierbar werden. Am 01. Januar 2005 traten, von der Öffentlichkeit fast unbemerkt, die zwei Bestandteile der Rentenreform 2004 in Kraft: das „Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz“, das die Rentenleistungen kürzt und das „Alterseinkünftegesetz“ das die Besteuerung der Renten regelt.
Das Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz soll die Finanzierungsfähigkeit der Rentenversicherung langfristig sichern. Das Gesetz hat vor allem zum Ziel, die Höhe des Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung bis 2030 trotz weiter steigender Lebenserwartung auf 22 % zu begrenzen. Durch die Einführung eines Nachhaltigkeitsfaktors zur Berechnung des aktuellen Rentenwertes wird jetzt zusätzlich noch die Entwicklung des Verhältnisses der Zahl der Rentner zur Anzahl der Erwerbstätigen berücksichtigt. Fazit: Sinkt die Zahl der Erwerbstätigen oder steigt die Zahl der Rentner, dann fällt die jährliche Rentenanpassung niedrig oder ganz aus, steigt die Zahl der Erwerbstätigen und sinkt die Zahl der Rentner, dann gibt es eine höhere Rentenanpassung. Das letzteres eher unwahrscheinlich sein wird, kann man anhand des Verhältnisses der zukünftigen Rentner und der zukünftigen Erwerbstätigen hochrechnen. Deshalb enthält das Gesetz ausschließlich Leistungsverschlechterungen und sind weitere Einschnitte für alle zukünftigen Rentner unvermeidbar.
Das Alterseinkünftegesetz ist das „Gesetz zur Neuordnung der einkommenssteuerrechtlichen Behandlung der Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen“ und soll die Altersvorsorge von Grund auf reformieren. Ein wichtiger Schwerpunkt des Gesetzes ist die Einführung zur nachgelagerten Besteuerung der Alterseinkünfte. Nachgelagerte Besteuerung bedeutet, dass Alterseinkünfte erst dann versteuert werden, wenn diese an den Steuerpflichtigen ausgezahlt werden. Während die Alterseinkünfte unter Berücksichtigung der geltenden Freibeträge nach und nach voll steuerpflichtig werden, werden im Gegenzug die Beiträge zur Altersvorsorge bis zu einem jährlichen Höchstbetrag nach und nach steuerfrei. Wer noch im aktiven Berufsleben steht und für das Alter vorsorgt, kann die Aufwendungen dafür steuermindernd geltend machen.
Fazit: Das Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz und das Alterseinkünftegesetz haben erheblichen Einfluss auf die Altersvorsorge. Der Nachhaltigkeitsfaktor bremst den Rentenanstieg gesetzlicher Renten, während gleichzeitig die Renten durch das Alterseinkünftegesetz stufenweise besteuert werden. Dadurch steht Ihnen im Alter weniger Einkommen zur Verfügung. Damit Sie Ihren Lebensstandard auch in Zukunft halten können müssen Sie zusätzlich vorsorgen, um im Alter nicht zu verarmen. Die Private Altersvorsorge und Betriebliche Altersvorsorge werden zunehmend wichtiger!
Das bekannte 3-Säulen-Modell wird künftig durch ein 3-Schichten-Modell ersetzt.
Die gesetzliche Rente wird nicht ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu sichern. Ergänzende Vorsorge ist unverzichtbar. Der Gesetzgeber hat den Handlungsbedarf erkannt und mit den Reformen der vergangenen Jahre das System der Altersvorsorge neu ausgerichtet. Das neue Altersvorsorgesystem sieht künftig ein 3-Schichten-Modell vor:
Das neue 3-Schichten-Modell
3. Schicht: übrige Vorsorge– Nicht gefördert
private Rentenversicherungen, private Lebensversicherungen, Kapitalanlageprodukte
2. Schicht: Zusatzversorgung– Steuerlich und Zulagen gefördert
betriebliche Altersversorgung, Riester-Rente
1. Schicht: Basisversorgung – Steuerlich gefördert
gesetzliche Rentenversicherung, Basisrente
Der Staat beteiligt sich an Beiträgen zu Vorsorgeprodukten in den ersten beiden Schichten mit Zulagen und Steuervorteilen. Rentenzahlungen müssen im Gegenzug voll versteuert werden (nachgelagerte Besteuerung). Durch die Nachgelagerte Besteuerung entsteht Ihnen eine zusätzliche Rentenlücke.
Die dritte Schicht dient dem Vermögensaufbau. Die Einzahlungen werden zwar nicht staatlich gefördert, dafür gelten jedoch für die Auszahlungen im Alter günstige Steuerregeln. Ein weiterer Vorteil für diese Flexibilität bei der Vertragsgestaltung.
Entscheidend ist, dass Sie für ein zu Ihrem Lebensplan passendes Modell wählen und so früh wie möglich einsteigen. Sinnvoll ist eine Verteilung der Altersvorsorge auf mehrere Modelle aus den drei Schichten. Denn: Die einen werden jetzt vom Staat gefördert, die anderen müssen später nicht voll versteuert werden.
Lassen Sie prüfen, wie sich Ihre Situation im Alter darstellt. Kommen Sie zu uns und wir beraten Sie, welche Form der Altersvorsorge für Sie von Vorteil ist. Versorgungslücke, individuelle Ziele und Prioritäten sowie finanzielle Möglichkeiten bestimmen letztendlich die Art der Vorsorge und Absicherung. Wir prüfen für Sie alle Möglichkeiten kostenlos und unverbindlich!
Zeit ist Geld – Handeln Sie jetzt, damit Ihr Einkommen im Alter gesichert ist!